- Hinweis: Es gibt noch freie Plätze in einer Gruppentherapie (Gruppenangebote). Bei Interesse können Sie mir gerne eine Mail schreiben und sich zur persönlichen Rücksprache mit mir telefonisch in Verbindung setzen.
Organisatorisches:
- Für die Aufnahme einer Psychotherapie können Sie direkt mit mir Kontakt aufnehmen. Die Praxis verfügt über eine Kassenzulassung für die Richtlinie Verhaltenstherapie - Einzel und Gruppe - für Kinder, Jugendliche und Erwachsene (Meine Arbeitsschwerpunkte) .
- Bei dem Erstkontakttermin in der Psychotherapiepraxis handelt es sich zur Abklärung Ihres Anliegens um eine psychotherapeutische Sprechstunde. In einer Sprechstunde werden Sie über das Vorgehen in einer Therapie informiert.
- Wenn Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, ist eine Absage spätestens 24 Stunden vorher notwendig.
- Grundsätzlich können Sie auch über die Terminservicestelle (TSS) der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV Berlin) und in akuten Fällen (gemeint sind akute psychische Belastungszustände) über die KV-Telefonnummer 116-117 einen festen Sprechstundentermin bei einer/m Therapeut*in buchen. In akuten Fällen, die lebensbedrohlich sind, wenden Sie sich bitte an die nächst gelegene Kriseninterventionsstelle (Anlaufstellen).
- Wenn Sie woanders bereits in einer psychotherapeutischen Sprechstunde waren, können Sie bei der TSS für eine probatorische Sitzung an eine/n Psychotherapeut*in vermittelt werden.
- Sie können über die Terminservicestelle (TSS) der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin einen Termin bei einem Psychotherapeuten, einer Psychotherapeutin buchen:
https://www.kvberlin.de/fuer-patienten/terminservice/kontaktformular-zur-terminvermittlung
Oder auch für die Therapeutensuche in der Nähe:
https://www.kvberlin.de/60arztsuche/schnellsuchep.html - Wurde über die Terminservicestelle (TSS) der Kassenärztlichen Vereinigung ein Sprechstunden-Termin oder eine probatorische Sitzung gebucht, ist eine telefonische Terminbestätigung bei der/dem Psychotherapeut*in erforderlich.
Psychotherapeutische Sprechstunde und probatorische Sitzung:
- Sollte sich bereits beim Ersttermin in der psychotherapeutischen Sprechstunde herausstellen, dass Ihr Anliegen andernorts besser aufgehoben ist, wird von mir eine geeignete Weitervermittlung angeregt.
- Wenn im Anschluss an die Sprechstunde/n miteinander die Einleitung der Psychotherapie, ob für die Einzeltherapie (Einzeltherapie), ob für eine Gruppentherapie (Gruppentherapie) oder auch beides kombiniert, vereinbart wird, finden probatorische Sitzungen bzw. Therapievorgespräche statt.
- Während der Probatorik erfolgen immer eine klinische Diagnostik und eine Abklärung der verhaltenstherapeutischen Behandlungszielplanung. Außerdem werden Sie vor Beginn der Therapie zu wichtigen Regelungen für einen Therapieantrag und zur erfolgreichen Durchführung informiert (betr. gesetzliche Honorarausfallregelungen, regelmäßiges Erscheinen, Therapiepausen u.a.m.).
Spezialsprechstunde:
Weitergebildet in der Organisationspsychologie und erfahren in der Arbeit mit Betrieben führe ich Spezialsprechstunden zur Stressbewältigung am Arbeitsplatz für Auszubildende, Mitarbeiter und Führungskräfte durch:
- Psychische Belastungen in der Ausbildung
- Sensibilisierungstraining für Führungskräfte
- Konflikte am Arbeitsplatz
- Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt.
Grundversorgung:
- Grundversorgung ist ein niedrigschwelliges Angebot, bei dem Sie keinen Kassenantrag stellen müssen. Das niedrigschwellige Grundversorgungs-Angebot ist geeignet für alle Einzelpersonen und ist über eine Teilnahme von bis zu 4 Sitzungen (á 60 Min.) möglich. Das Angebot ist in einer kleinen Gruppe (3 Personen) durchführbar (Grundversorgung).
- In der Grundversorgung lernen Sie ihre Belastungsreaktionen verstehen und einzuordnen und können sich Stress- und Problemlösefertigkeiten aneignen.
- In der Grundversorgung erhalten Sie auch bei Bedarf Informationen und Entscheidungshilfen für geeignete Anschlussmaßnahmen oder Teilnahmemöglichkeiten an einer Gruppentherapie (Gruppentherapie).
Psychotherapeutische Akutbehandlung:
- Ziel ist eine zeitnahe Krisenintervention, für Kinder, Jugendliche mit den Angehörigen und bei Erwachsenen bei akuten Belastungszuständen.
- Die Behandlung soll zeitnah in einem Krisenfall nach einer psychotherapeutischen Sprechstunde beginnen können. Zur Einleitung einer Akuttherapie muss kein Therapieantrag an die Krankenkasse erfolgen, sondern sie ist von dem/der Psychotherapeut*in bei der Krankenkasse auf einem dafür vorgesehenen Formular nur anzuzeigen.
- Die Behandlung umfasst maximal 12 Sitzungen x 50 Min.
- Wenn daran eine weitergehende Kurzzeit- oder Langzeit-Psychotherapie angeschlossen werden soll, sind die bereits durchgeführten Sitzungen der psychotherapeutischen Akutbehandlung auf das zu genehmigende Behandlungskontingent der Psychotherapie anzurechnen.
Meine Gruppenangebote:
- In meiner Praxis für Psychotherapie gibt es einen gruppentherapeutischen Schwerpunkt mit verschiedenen Gruppenangeboten. Informationen zu Beginn, Uhrzeit und Inhalten der gruppentherapeutischen Angebote befinden sich auf der Seite der jeweiligen (Gruppenangebote):
- Grundversorgung (Beratungsangebot)
- Traumafolgen (Erwachsene /Jugendliche)
- Achtsamkeitspraxis (Erwachsene /Jugendliche)
- Fluchterfahrung und traumatischer Stress (Erwachsene / Jugendliche)
- Selbstwirksamkeit (Erwachsene / Jugendliche)
- Selbstwert und Identität (Jugendliche / junge Erwachsene)
- Achtsame Sexualität (Frauengruppe / Männergruppe)
- Selbstregulation (Kinder und Bezugspersonen)
Therapiekontingente Richtlinie Verhaltenstherapie:
- Anträge auf Psychotherapie sind über die psychotherapeutische Praxis bei der Krankenkasse zu stellen. Das gesamte Kontingent in der Verhaltenstherapie umfasst bis zu 80 Therapiesitzungen (in der Regel) und setzt sich aus einzelnen Behandlungskontingenten zusammen. Die Anträge: Kurzzeittherapie 1 = 12 Sitzungen, Kurzzeittherapie 2 = 12 Sitzungen. 2 x 12 = 24 Sitzungen Kurzzeittherapie (á 50 Min.); Langzeittherapie: 36 Sitzungen oder 24 plus 26 = 60 Sitzungen (á 50 Min.) Die Antragskontingente beziehen sich gleichermaßen auf Einzeltherapie und Gruppentherapie. Die Sitzung einer Gruppentherapie umfasst in der Regel 2 x 50 Min. Es ist aber auch eine Gruppensitzung von 50/60 Min. möglich. Bei kombinierter Einzel- und Gruppentherapie gelten dieselben Behandlungskontingente und werden dann aufgeteilt zwischen Einzel und Gruppensitzungen.
Hygienemaßnahmen in der Psychotherapiepraxis:
- Die Praxisräumlichkeiten sind für die Durchführung von Therapien an geltende Hygienemaßnahmen angepasst und gewährleisten den aktuell erforderlichen Hygieneschutz.
Organisatorisches - Kontakt:
- Alle Angebote in meiner Psychotherapeutischen Praxis können im Einzel oder im Gruppensetting oder beides kombiniert über einen Kassenantrag und privat auf Selbstzahlerbasis durchgeführt werden.
- Coaching und spezielle Beratungsangebote und die Grundversorgung können über die Kasse beantragt werden oder auf Selbstzahlerbasis gebucht werden.
- Bei Interesse an meinen Angeboten wenden Sie sich bitte an mich telefonisch oder per Mail. Für persönliche Rückfragen erreichen Sie mich direkt in meiner wöchentlichen Telefonsprechzeit: (030 – 88683168: Mi. 12.00-14.00 Uhr; Praxis-Tel.: 030 - 886 831 68).